DINKELS IMMOBILIEN
Dinkels Immobilien
Mitglied im IVD
IVD
Das Markenzeichen qualifizierter
Immobilienmakler, Hausverwalter
und Sachverständiger
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Tätigkeit
Durch unsere Tätigkeit bieten wir Ihnen unsere Dienste als Makler an. Sie beinhaltet  den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen und Gewerberäume zum Kauf oder zur Vermietung. Der Inhalt der von uns erhaltenen Informationen ist vertraulich; Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten zu den Objekten ohne unsere vorherige Einwilligung weitergeben.
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die uns erteilt wurden. Wir sind bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch für deren Richtig- und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Alle Informationen, Berechnungen und Ermittlungen dienen Ihrer Erstinformation und basieren auf den Angaben der Eigentümer. Unsere Einschätzungen und Berechnungen  bedürfen der Überprüfung und Nachberechnung. Informationen, Rendite- und Verkehrswertschätzungen gelten nicht als Zusicherung. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren unserer Angebote/Offerten Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder über uns mit dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die uns ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht unmittelbar mitgewirkt hat. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision ist vom Käufer zu zahlen. Sie ist verdient und fällig mit Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag über ein anderes Familienmitglied oder über eine Mutter-, Tochter-, oder Beteiligungsgesellschaft oder in anderer Form verbundenen Gesellschaft mit anderen Personen nach unbefugter Weitergabe durch Sie abgeschlossen wird oder zustande kommt.  Gleiches gilt, wenn der Teil oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt oder der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot bzw. der Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch uns der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 4 Höhe der Courtage
Folgende Provisionssätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen. Sie sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart:

  1. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 6,25% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwert- steuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
  2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
  3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,57 Monatswarmmieten (Monatskaltmiete + Betriebs- und Heizkosten) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
  4. Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Pächter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,57 Monatswarmmiete (Monatskaltmiete + Betriebs- und Heizkosten) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
  5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe 1,19 Monatskaltmieten oder -pacht inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
  6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,19 % des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
  7. Erfolgt aufgrund unseres Nachweises der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 6,25 % des gezahlten Versteigerungserlöses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
  8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
  9. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
  10. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu unseren Angeboten bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, an uns Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB zu zahlen.

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Wir  sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden. Sollte Ihnen ein durch uns genanntes Angebot wider Erwarten bereits von einer anderen Seite angeboten worden sein, teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wer Ihnen dieses Angebot offeriert hat und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Eine durch uns mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von fünf ( 5 ) Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch uns angebotenes Objekt zustande gekommen ist, setzen Sie uns hiervon bitte unverzüglich in Kenntnis. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 10 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so sind wir berechtigt ihm ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.